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Herten: Es kann losgehen – das Sportbad Westerholt öffnet am 27. Mai 2025
#Herten, 25. Mai 2025
Es ist soweit! Das #Sportbad #Westerholt kann seinen Betrieb starten. Nachdem in den vergangenen Tagen und Wochen viele #Vereine, Schulen und Schwimmfreunde immer erwartungsvoller auf den möglichen Eröffnungstermin geblickt hatten, steht er nun endlich fest: Ab Dienstag, 27. Mai 2025, darf in Westerholt wieder geschwommen werden.
Pünktlich um 6.30 Uhr öffnet das #Sportbad seine Türen für das öffentliche Frühschwimmen, ehe ab 8 Uhr erste Schulen und Vereine erstmalig den Betrieb übernehmen.
»Unser Ziel war es, das Sportbad bis Ende Mai zu eröffnen«, sagt Heinz Niehoff, der das große Umbauprojekt seitens der Hertener Stadtwerke koordiniert hat. »Mit einer echten Energieleistung aller Beteiligten ist uns dies gelungen.« Bis zuletzt standen zum Beispiel noch technische Abnahmen, Farbdurchströmungstests in den Becken sowie die finalen Auswertungen der Wasserproben an. »Hier haben wir geduldig auf die Ergebnisse gewartet, die wir an diesem Wochenende erhalten haben«, erklärt Heinz Niehoff. »Erst wenn die Ergebnisse alle in Ordnung sind, können wir das Schwimmbad für den Betrieb freigeben.«
Das neue Sportbad beinhaltet dabei nicht nur neueste Beckentechnik, sondern neben dem 25 Meter Schwimmerbecken mit bis zu 4 Metern Tiefe und dem 1 sowie 3 Meter #Sprungturm auch ein 80 Quadratmeter großes zusätzliches Kursbecken (1,35 Meter Tiefe). In beiden Becken wird die Tiefe über einen Hubboden flexibel geregelt und ermöglicht so von Kinderschwimmkursen bis zum Tauchen eine vielseitige Nutzung. Nachhaltig betrieben wird das Bad durch den neu verlegten Fernwärmeanschluss auf der Malteserstraße und eine #Photovoltaikanlage auf dem Dach, im Innenbereich verschönert wurde es mit mehreren großen #Graffiti Kunstwerken durch die Agentur »More Than Words«.
»Nach 24 Monaten Bauzeit und dank vieler engagierter Hände können wir nun mit Stolz sagen: Diese Investition in die Zukunft wird Herten noch lebenswerter machen«, freut sich Thorsten Rattmann, Geschäftsführer der Hertener Stadtwerke als Betreiber des Schwimmbads. »Mit dem Sportbad Westerholt und dem Copa Ca Backum verfügt unsere Stadt nun über 2 hochmoderne Bäder, die allerbeste Voraussetzungen für den Schul und Vereinssport bieten.«
Öffentliches Schwimmen immer in den Morgenstunden
Öffentliches Schwimmen ist dann immer dienstags bis freitags zwischen 6.30 und 8 Uhr möglich, samstags zwischen 6.30 und 10 Uhr und sonntags zwischen 7 und 12 Uhr. Die übrigen Zeitfenster stehen in erster Linie für den #Schulsport und Vereinssport zur Verfügung. Montags, an Feiertagen und in den Schulferien werden keine öffentlichen Schwimmzeiten angeboten, die Wasserzeiten enden jeweils 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.
Der Kauf von Tageseintrittskarten, die zum Nutzen des Bades zu den öffentlichen Schwimmzeiten berechtigen, ist vor Ort möglich. Tickets kosten für Erwachsene ab 16 Jahren 4 Euro pro Besuch, für #Kinder und #Jugendliche (4 15 Jahre) 2,70 Euro. Wer eine HSW Card oder Geldwertkarte besitzt, kann den Sparvorteil selbstverständlich auch im Sportbad anwenden.
Am Standort Storcksmährstraße sind in den vergangenen 24 Monaten rund 9,5 Millionen Euro investiert worden. 3 Millionen Euro flossen dabei aus Mitteln des Bundesprogramms »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« (SJK) in das Projekt, die Stadt Herten trug einen Eigenanteil von rund 0,3 Millionen Euro. Den verbleibenden Rest haben die Hertener Stadtwerke als Betreiber des Bades übernommen.
Über das Bundesprogramm »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen #Sport, #Jugend und #Kultur«
Das Bundesprogramm »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den #Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Seit 2022 wird das Programm aus dem Klimafonds und Transformationsfonds finanziert und mit einem deutlicheren Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.
Über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Das Bundesministerium für #Wohnen, #Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für #Heimat übertragen. Das Bundesprogramm »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit. Mehr …
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