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Foto: »IQWiG«, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen: Erkenntnisse durch Evidenz Übertragung

Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen: Erkenntnisse durch Evidenz Übertragung

  • Das »IQWiG« stellt ein Verfahren vor, wie man auch bei kleinen Fallzahlen und ohne aussagekräftige Studien beurteilen kann, ob die Leistungsmenge mit der Behandlungsqualität zusammenhängt.

#Köln, 28. Mai 2025

Um die Behandlungsqualität bei komplexen, risikoreichen und planbaren #Krankenhausbehandlungen zu verbessern, gelten in Deutschland für bestimmte #Interventionen #Mindestmengen. Der Gemeinsame #Bundesausschuss (G BA) legt fest, für welche Eingriffe diese Regelung greift. Grundlage sind Gutachten des Instituts für #Qualität und #Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (»IQWiG«), die Studien auswerten, in denen untersucht wird, ob ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Behandlungsqualität wahrscheinlich ist. Hierbei wird die Menge der Eingriffe pro #Krankenhaus und pro #Arzt betrachtet.

Bisher wurde in Deutschland noch keine Mindestmengenregelung für risikobehaftete Krankenhausbehandlungen bei einer spezifischen seltenen Erkrankung festgelegt. Voraussetzung für die Festlegung einer Mindestmenge ist, dass es präzise und verlässliche Studien gibt, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen #Menge und #Qualität hinweisen. Für risikobehaftete Leistungen und Eingriffe bei seltenen Erkrankungen fehlen solche Studien häufig, weil die betreffenden Fallzahlen pro Krankenhaus gering sind. Aber auch für Menschen, die einen komplexen und risikobehafteten, jedoch seltenen Eingriffe benötigen, sollte die bestmögliche Versorgung gewährleistet sein.

Vor diesem Hintergrund hat das »IQWiG« nun im Auftrag des G BA ein methodisches Vorgehen entwickelt, um den Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität auch für Eingriffe bei seltenen Erkrankungen mit entsprechend geringen Fallzahlen zu bewerten. »Wir schlagen vor, in diesen Fällen Evidenz aus hinreichend ähnlichen Anwendungsfeldern auf die zu untersuchende Indikation zu übertragen, wenn solche Evidenz vorhanden ist«, erklärt Claudia Martina Messow aus dem »IQWiG« Ressort Medizinische Biometrie. Dabei wird geprüft, ob Ergebnisse aus Studien zu ähnlichen Patientengruppen oder zu ähnlichen Eingriffen auf die seltene Erkrankung übertragen werden können. Externe Sachverständige sollen den nötigen klinischen und verfahrensbezogenen Sachverstand beisteuern.

Methodisches Neuland

Im Rahmen seiner internationalen Recherche hat das »IQWiG« keine Dokumente zu methodischen Herleitungen von Vorgaben zu Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen oder zu Zertifizierungskriterien von Krankenhäusern für die Behandlung von spezifischen seltenen Erkrankungen identifiziert. Ebenso wurde keine übergeordnete methodische Literatur zu Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen identifiziert.

Das »IQWiG« Team entwickelte daher ein eigenes Vorgehen: Wenn es für eine Leistung keine oder keine verlässlichen Studien zum Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses gibt, soll Evidenz aus anderen Populationen oder Interventionen auf den seltenen Eingriff übertragen werden. Entscheidend für die Übertragbarkeit sind klinische und verfahrensbezogene Überlegungen, die sich an der jeweiligen Fragestellung orientieren.

Das »IQWiG« hat dazu einen Kriterienkatalog erstellt, der Unterschiede zwischen Populationen und Interventionen abwägt und die Übertragbarkeit bewertet. Diese Prüfung soll in der Regel mit Unterstützung externer Sachverständiger erfolgen.

»Wenn eine Population beziehungsweise Intervention für eine mögliche Evidenz Übertragung identifiziert wurde, können bei fehlender direkter Evidenz zum Zusammenhang von Leistungsmenge und Behandlungsqualität möglicherweise durch die Übertragung von Evidenz Aussagen abgeleitet werden, die die Beratungen des G BA zu Mindestmengenregelungen bei seltenen Eingriffen unterstützen«, so Claudia Martina Messow.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Der G BA beauftragte das »IQWiG« am 9. Oktober 2024 mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung zur Bewertung eines Zusammenhanges zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei seltenen Erkrankungen mit entsprechend geringen Fallzahlen ohne hinreichend aussagekräftige Studienlage. Laut Beauftragung sollte der Bericht in einem beschleunigten Verfahren als sogenannter Rapid Report erstellt werden, der am 30. April 2025 an den Auftraggeber versandt wurde.

Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (»IQWiG«)

Das »IQWiG« ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten untersucht. Wir informieren laufend darüber, welche Vorteile  und Nachteile verschiedene #Therapien und #Diagnoseverfahren haben können. Mehr

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