Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#PETA meldet Erfolg: #Staatsanwaltschaft #Köln erkennt qualvolle #Anbindehaltung von #Rindern in #Bergisch #Gladbach als Straftat an
Rheinisch Bergischer Kreis, #Stuttgart, 14. August 2025
Grundbedürfnisse massiv eingeschränkt: Im Juni vergangenen Jahres erhielt PETA Fotos aus anonymer Quelle, die Rinder im Rheinisch Bergischen Kreis in tierquälerischer Anbindehaltung zeigen. Am 25. Juni 2024 erstattete die Tierrechtsorganisation Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Verantwortlichen des Betriebs. Nun wurde das daraufhin eingeleitete #Ermittlungsverfahren eingestellt. PETA wertet die Entscheidung dennoch als Durchbruch auf dem Weg zu einem deutschlandweiten Verbot der qualvollen Haltungsform sowie für die Anwendung von geltendem Recht zum Schutz von ausgebeuteten Mitgeschöpfen. Der Erfolg liegt in der Begründung für die Verfahrenseinstellung. Denn darin erkennt die Staatsanwaltschaft Köln die ganzjährige Anbindehaltung erstmals als Straftat an. Das Verfahren stellte sie nur wegen geringer #Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse ein – und nicht wegen der Argumentation, dass die ganzjährige Anbindehaltung gar keine Straftat darstelle.
»Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln bestätigt, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern Tierquälerei und damit strafbar ist«, so Julia Weibel, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft. »Denn in dieser Haltungsform werden die sensiblen Tiere in all ihren arteigenen Verhaltensweisen eingeschränkt, sie leiden körperlich und seelisch enorm. Nun ist es wichtig, dass weitere Staatsanwaltschaften sich dieser Auffassung anschließen und Fälle von Anbindehaltung darüber hinaus auch konsequent anklagen, damit endlich ein allgemeines Verbot erwirkt werden kann.«
Das zugespielte Material belegte, dass die Tiere dauerhaft mit kurzen Ketten angebunden wurden. Sie waren gezwungen, in ihren Fäkalien zu stehen und zu liegen sowie ununterbrochen auf eine Wand zu blicken. Mittlerweile soll die Haltung in einen Laufstall umgebaut worden sein. Den Tieren stünden nach Angaben des zuständigen Veterinäramts trockene, eingestreute Liegeflächen zur Verfügung.
Zahlreichen Publikationen in der juristischen #Fachliteratur zufolge verstößt die Anbindehaltung gegen das #Tierschutzgesetz und ist regelmäßig strafbar. Seit 2016 hat PETA Deutschland daher bereits rund 100 Strafanzeigen wegen Anbindehaltung erstattet. Bereits 2022 entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist. Es erkannte die starke Einschränkung nahezu aller durch Paragraph 2, Nummer 1, #Tierschutzgesetz, geschützten Grundbedürfnisse an.
Rinder in Anbindehaltung: nicht zumutbares körperliches und psychisches Leid
Der überwiegende Anteil aller 1,1 Millionen Rinder in Anbindehaltung in Deutschland wird im sogenannten Kurzstand gehalten. Mit einer Länge von 1,40 bis 1,80 Metern wird der Standplatz den Tieren nicht gerecht, die mittlerweile zuchtbedingt deutlich massiger sind. Als Konsequenz müssen sie oftmals mit dem hinteren Körperteil auf dem Kotgitter stehen und liegen. Dadurch erhöht sich das Risiko für Klauenerkrankungen und Euterentzündungen. Außerdem ist das Liegen auf dem Kotgitter aufgrund des meist unnatürlich großen Euters für Kühe äußerst schmerzhaft. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und denselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Arteigene Verhaltensweisen wie Bewegung, Körperpflege und soziale Interaktion mit Artgenossen werden den Rindern in der Anbindehaltung gänzlich verwehrt. Das psychische Leid der Tiere zeigt sich beispielsweise durch Stereotypien wie »#Futterwerfen« oder #Zungenrollen, was zu starker Abmagerung führen kann [1].
PETAs Motto lautet: #Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen #Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So empfinden viele #Menschen #Hunde und #Katzen als Familienmitglieder und lehnen es ab, sie zu halten, auszubeuten und zu töten wie Schweine, Rinder oder Hühner. Trotzdem betrifft Speziesismus auch sogenannte #Haustiere: Sie werden zur menschlichen Unterhaltung benutzt, oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen (qual-)gezüchtet und wie #Ware verkauft. Auch für #Tierversuche werden sie missbraucht.
1. Expertise for Animals (2023): »Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern«, online abrufbar (11. August 2025).
Peta Deutschland e. V., mehr …
Friolzheimer Straße 3
70499 Stuttgart
Telefon +497118605910
Telefax +49711860591111
E-Mail info@peta.de
www.peta.de
Externer Inhalt, Location Peta Deutschland e. V.
Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.